Ausbilder:innentraining
(ADA §29g BAG)
#ada§29gbag
Die Ausbildung zum/r Lehrlingsausbilder:in gem. § 29g BAG bildet die Grundlage und rechtliche Voraussetzung zur Ausbildung von Lehrlingen.
Kurzbeschreibung
Dieser Kurs beinhaltet die rechtlich vorgeschriebene Grundausbildung für alle neuen Lehrlingsausbilder:innen, die noch keine Ausbildung zur/m Lehrlingsausbilder:in absolviert haben.
Sie schafft sowohl die gesetzmäßigen als auch die fachlichen Grundlagen für die Ausbildung von Lehrlingen in Ihrem Unternehmen. Wie bei allen Angeboten von HeartBeat liegt auch hier der Fokus auf praxisnaher Vermittlung der Inhalte, verbunden mit Reflexion der Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Betrieb
Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte gem. §29g BAG werden abgedeckt.
Nach Absolvierung können 75% Förderung für sämtliche Weiterbildungen beantragt werden.
Ziele
- Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen der Lehrlingsausbildung
- Methodische Kompetenz durch die/den Ausbilder:in in der Lehrlingsausbildung
- Pädagogisch-psychologische Kompetenz durch die/den Lehrlingsausbilder:in im Umgang mit Jugendlichen
Themenschwerpunkte
- Die Lehrlingsausbildung - Ziele und Auftrag
- Lehrlingsausbilder:innen - Aufgaben, Führungsverhalten, Kommunikation, Schlüsselqualifikationen
- Planung, Zielsetzung, Durchführung und Erfolgskontrolle in der Lehrlingsausbildung
- Umgang mit Jugendlichen
- Rechtliche Grundlagen in der Lehrlingsausbildung (Lehrvertrag, Lehrverhältnis, Lehrabschlussprüfung etc.)
Termin/Ort
Termine des nächsten geplanten ADA-Kurses:
- Mi, 19. Februar 2025
- Do, 20. Februar 2025
- Fr, 21. Februar 2025
- Do, 27. Februar 2025
- Fr, 28. Februar 2025
Je nach Gruppengröße und Durchgang findet der Kurs als Webinar oder vor Ort bei uns im Haus statt.
HeartBeat GmbH | Hobelweg 20 | 4055 Pucking
Gerne bieten wir diese Ausbildung auch als Inhouse-Schulung an.
Dauer
- 5 Tage (40 Trainingseinheiten)
Kosten
EUR 640,00 exkl. USt. pro Person
(Kosten für Seminarpauschale und Zimmer sind nicht inkludiert)
Förderung
Der Ausbilder:innen-Kurs (ADA lt. § 29 BAG) ist Voraussetzung, um die 75% Förderung für Weiterbildungen beantragen zu können!